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Garčal-kôr - Zwischen den Meeren


Staatstruktur


Nachdem das einstmals geeinte Reich im Laufe der Zeit in drei Königreiche zerfallen war, mussten die Könige nach dem Einsetzen tlitlatlischer Übergriffe erkennen, dass sie nur geeint eine Chance gegen diesen wahrlich barbarisch und grausam agierenden Feind hatten. Sie führten daher 293 n.L. den Regierenden Rat ein.
Es handelte sich hierbei um die drei Könige (S'chôn-kôr, Losch-kôr und Garčal-kôr) oder ihre Abgesandten. Aber der Niedergang des menschlichen niederen Adels ist heutzutage kaum mehr aufzuhalten. Die Čén, als folgsame "Herdentiere" in der Vergangenheit kaum an Politik interessiert, fordern allmählich immer mehr ihre Macht ein - sie machen immerhin über zwei Drittel der Bevölkerung aus.
Darüber hinaus hat das aus dem Städtebund bekannte Gildenwesen in den letzten 200 Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, vor allem weil der Adel seine Mittel nur aus Steuern und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten bezieht. Die Räte bestimmen immer mehr das Alltagsleben. Es gibt bereits Stadträte nach bundgenössischem Vorbild in vielen Städten, und neun davon entsenden seit kurzem sogar je einen Vertreter in den regierenden Rat.
Die Vertreter der Könige haben allerdings ihre Stimmzahl auf drei je Fraktion festgelegt, sodass sie Stimmengleichheit mit den Gesandten der neun Stadträte besitzen, die über nur je eine Stimme verfügen. Allerdings sind die Vertreter der Könige bei weitem nicht immer gleicher Meinung. Seinen Sitz hat der Rat in der Hauptstadt Gâr-Čorbár, die noch immer der Sitz der Herrscherfamilie Čor-kôrs ist und welche die Hauptorte der "Emporkömmlinge" an politischer Bedeutung weit hinter sich lässt. So haben wir heute die Vertreter der Bálch aus S'chôn-kôr, der Dórchal aus Čor-kôr und den Liebč aus Losch-kôr mit je drei Stimmen neben den einfachen Gesandten der Räte aus Maruč, Bžiëbsz, Râo-Kadjáda, Židôros, Šorgan, Rád-Šáli, Zidkôš, Šûrgol und Ragda-Číou mit jeweils einer Stimme.

Das feudale System
Der Adel übernimmt vier Aufgaben: Verwaltung seiner Ländereien, Eintreiben von Steuern (Ein Drittel der Erträge, im Kriegsfall auch mal die Hälfte; versteuert werden Erträge aus Handwerk, Landwirtschaft oder Bergbau, allerdings nicht Miet-, Handelseinkünfte etc.), Wahrung von Recht und Ordnung, sowie Gesetzgebung (nur dem Hochadel vorbehalten) und Rechtsprechung.
In Kriegszeiten ziehen sie einige ihrer Untergebenen als Soldaten ein und stellen die Kavallerie. Aufgeteilt sind die Herrschenden in zwei Ränge: einfacher und höherer Adel. Der einfache Adel herrscht über sein Gebiet, mit einer Stadt als Zentrum. Dies sind die Statthalter, die selbst keine erblichen Titel vergeben. Der höhere Adel umfasst lediglich die drei Königsfamilien. Sie können zwar theoretisch Urteile ihrer Untergebenen widerrufen, doch dies kommt nur selten vor. Durch diese kleine Hierarchie soll verhindert werden, dass der niedere Adel zu mächtig wird, wie seinerzeit in S’chôn-kôr und Losch-kôr geschehen, als sich adelige Emporkömmlinge von der Herrschaft des Hochadels lossagten und sich selbst zum Hochadel erklärten.
Nach geltendem Erbschaftsrecht erbt das älteste Kind. Wenn dieses selbst ein Alter von 40 Jahren oder mehr erreicht hat, folgt der nächstjüngere Nachkomme.

Besonders die Intrigen der Adligen untereinander, ihre oftmals offene Verschwendungssucht und ihre Hochnäsigkeit könnten noch binnen der nächsten Generation zu einem entgültigem Sturz des Adels führen und einer Räteregierung wie im Bund platz machen. Zumindest bis dahin wird das Herrschaftssymbol des Reiches noch von der Selbsteinschätzung der Herrschenden zeugen: Der blaue Kreis steht für die Gewässer des Landes, gelb für das umliegende Land mit seinen gelben Getreidefeldern und seine Bewohner. Rot steht für das Blut des Adels, der unter großen Mühen das Land vor ausländischen Mächten schützt, besonders aber vor der Kälte, die als weiße Fläche das Signet umgibt.
(dr)

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